Grundschule Mietraching
 Stadt Deggendorf

Einschulung


Termin Schuleinschreibung

Die Schulanmeldung findet am Mittwoch, 13.03.2024 an der Grundschule Mietraching statt.

Abgabetermin des Erhebungsbogens, der mit der Post versandt wurde: spätestens bis Freitag, 23.02.2024

Sobald uns Ihre E-Mail Adresse vorliegt, werden Sie auf diesem Weg  über den genauen Termin (Uhrzeit) und den Ablauf informiert.

Bei Fragen oder auftretenden Problemen können Sie uns natürlich auch telefonisch kontaktieren.

Erforderliche Unterlagen

Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung

Nachweis über Masernschutz

Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht

Registrierung bzw. Pass (bei Ausländern)

evtl. Übergabebogen des Kindergartens

Rechtliche Regelungen zur Schuleinschreibung

Schulpflicht

Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 werden alle Kinder schulpflichtig

die  bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden,

die im Vorjahr zurückgestellt wurden,

die im Vorjahr den Einschulungskorridor in Anspruch nahmen.

Einschulungskorridor

Bei Kindern, die im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, können die Eltern entscheiden, dass Ihr Kind erst ein Schuljahr später eingeschult wird. Die "Korridor-Kinder" durchlaufen allerdings das Einschulungsverfahren genauso wie alle anderen Kinder (vgl. § 2 GrSO).

Die Entscheidung der Eltern muss der Schule bis spätestens 10. April schriftlich vorliegen.

Zurückstellung

Schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten für ein Schuljahr zurückgestellt werden. Darüber entscheidet nach Sachlage und Rücksprache mit den Eltern die Schulleitung.

Vorzeitige Einschulung

Kinder, die im Oktober, November und Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. In diesem Fall ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.


Infektionsschutz und Schulanfälle

Infektionsschutz

In der Schule kommen Kinder in engen Kontakt miteinander, der die Übertragung von teils schwerwiegenden Erkrankungen zur Folge haben kann. Deshalb gibt es im Infektionsschutzgesetz (lfSG) besondere Regelungen für Schulkinder.

Eltern sind zur Meldung bestimmter Krankheiten verpflichtet. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schulanmeldung.

Masernschutz

Gemäß Masernschutzgesetz müssen alle Schüler einen Impfstatus nachweisen.

Schulunfälle

Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule verletzen, ist es über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Die Schulleitung muss über einen Schulunfall umgehend informiert werden. Nehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch, muss auch der Arzt darüber informiert werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Ein Informationsblatt erhalten Sie bei der Schulanmeldung.


Besuch des offenen Ganztagsangebotes


Die Grundschule Mietraching bietet die Möglichkeit des Besuchs des offenen Ganztagsangebotes an.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bereich "Betreuung".

Im März werden wir den Bedarf für das kommende Schuljahr abfragen. Sie erhalten die Anmeldeformulare nebst Elternbrief am Tag der Schuleinschreibung.